Betriebsausbildung mit E-Learning
Bedingungen für Geschäftskunden
Dienstleistungen sowie individuelle Contents
Dienstleistungen und weitere Produkte, welche im Auftrag für die Kunden erbracht bzw. erstellt werden, insbesondere die E-Learning Contents, sind vollständiges Eigentum der Kunden. Die Schweizer Bildung GmbH kann von den Inhalten keinen Gebrauch machen.
Die Schweizer Bildung GmbH verwaltet die Nutzer des Kunden und schaltet die individuellen E-Learning Contents auf der von der Schweizer Bildung GmbH verwendeten Lernplattform auf.
Die Schweizer Bildung GmbH nutzt eine neutrale Vorlage für die Erstellung der E-Learning Contents, ausgenommen der Kunde wünscht eine Designvorlage im eigenen Corporate Design. Als Eigentümer der Contents erhält der Kunde die Datenpakete und kann über diese verfügen. Ihm steht das Recht zu, diese zu vertreiben, zu veräussern, frei zugänglich zu machen oder sie auf einer anderen oder einer eigenen Lernplattform zu veröffentlichen. So sorgt Schweizer Bildung GmbH als professioneller Bildungsdienstleister für die Unabhängigkeit und Flexibilität der Kunden. Für die Integration in eine andere Lernplattform ist die Schweizer Bildung GmbH jedoch nicht verantwortlich. Ebenso wenig haftet die Schweizer Bildung GmbH für Kompatibilitäts- und andere Fehler, welche durch unsachgemässe Integration entstehen können.
Datenschutz und Geheimhaltung
Die Schweizer Bildung GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Daten ihrer Kunden und wahrt das Know-how des Kunden. Zur Sicherstellung der Datensicherheit arbeitet die Schweizer Bildung GmbH nach den neusten, in diesem Bereich üblichen Sicherheitsstandards. Die Schweizer Bildung GmbH evaluiert und kontrolliert nach ihrem Ermessen stetig die Produkte ihrer Drittanbieter, mit dem Ziel, den Kunden die beste und sicherste Online-Lernumgebung zur Verfügung zu stellen. Mit unabhängigen Partnerschaften möchte sich die Schweizer Bildung GmbH stets den Zugang zu den leistungsstärksten und sichersten Learning-Management-Systemen und weiteren Softwarelösungen auf dem Markt sichern. Das eigene LMS von Schweizer Bildung GmbH wird grundsätzlich nur für öffentliche und kostenlose Kurse zu Marketingzwecken verwendet.
Verträge
Der Vertragsabschluss für Dienstleistungen für die Betriebsausbildung mit E-Learning und alle weiteren Bildungsdienstleistungen der Schweizer Bildung GmbH geschieht mit der unterzeichneten Bestätigung des unterbreiteten Angebotes. Diese Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen und liegt dem Angebot in Form eines Formulars bei.
Vertragsdauer
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und wird für die Nutzungsrechte für das E-Learning auf unbestimmte Zeit geschlossen. Andere Dienstleistungen für die Betriebsausbildung werden gemäss Angebot umgesetzt.
Ordentliche Kündigung
Jede Partei kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils zum Ende des Kalenderjahres ordentlich kündigen. Andere Vereinbarungen sind schriftlich im Angebot festzuhalten.
Ausserordentliche Kündigung
Eine ausserordentliche Kündigung ist beim Eintreten eines schwerwiegenden Ereignisses wie Insolvenz einer der Parteien, schwerwiegende Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund möglich. Die Kündigungsfrist bleibt unverändert und die Kosten für den umgesetzten Aufwand durch die Schweizer Bildung GmbH werden dabei in Rechnung gestellt.
Haftungsausschluss
Der Kunde ist für von ihm/seinem Unternehmen erstellte und zur Verfügung gestellte Inhalte, Materialien wie Bilder, Videos und Texte, welche für die Erstellung der individuellen Contents notwendig sind, selbst verantwortlich. Die Schweizer Bildung GmbH lehnt jede Haftung für vom Kunden erstellte Inhalte ab und garantiert auch nicht für deren inhaltliche Qualität.
Copyright, geistiges Eigentum
Wie für die Lehrgänge (siehe Copyright Lehrgänge), sind die Inhalte im E-Learning für die Betriebsausbildung geistiges Eigentum der Schweizer Bildung GmbH. Auch bei der Lizenz für Betriebsausbildung mit E-Learning darf nur ein Benutzer pro Lizenz von den Leistungen Gebrauch machen. Bitte verbieten Sie die Mehrfachnutzung einer Lizenz. Lizenznutzer dürfen die Zugangsdaten zum E-Learning an keine Dritten weitergeben. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Lehrgänge und E-Learning
Anmeldung
Die Anmeldung für einen Lehrgang erfolgt schriftlich oder elektronisch. Mit dem Abschicken der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen werden durch Schweizer Bildung GmbH schriftlich bestätigt. Spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Lehrganges wird den Kursteilnehmern die Informationen zum Lehrgang und die Rechnung für die Dienstleistung per Post zugestellt.
Durchführung
Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist die Schweizer Bildung GmbH berechtigt, die Lernveranstaltung aufzuschieben. Die Aufschiebung bedarf jedoch einer gegenseitigen Vereinbarung von Schweizer Bildung GmbH und dem Teilnehmer. Im Falle einer Aufschiebung erhält der Teilnehmer das kostenlose Nutzungsrecht für das E-Learning für das Selbststudium und Vorbereitung bis zum Lehrgangsstart.
Unterbruch
Mehrsemestrige Lehrgänge können zwischen den Semestern beliebig lang pausiert werden. Damit der Lernfortschritt nicht verloren geht, bleibt das Nutzungsrecht des Teilnehmers für das E-Learning beim Unterbruch bestehen. Der pausierende Teilnehmer ist jedoch verpflichtet, die Lizenzgebühr für das E-Learning während des Unterbruchs zu begleichen.
Austritte
Ein Austritt aus einem Lehrgang, welcher mehrere Semester dauert ist jeweils auf Ende eines Semesters möglich. Die fristgerechte Kündigung muss per Einschreiben zwei Monate vor Semesterende erfolgen.
Bei einem Austritt aus einem laufenden Semester besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten. Auch Teilrückerstattungen sind ausgeschlossen. Wählt der Kunde die Zahlung in Raten (z.B. 6 x CHF 649.-) muss dieses fristgerecht bezahlt werden. Schweizer Bildung GmbH hält sich vor, bei grobem Zahlungsverzug sowie mehrmaligem Mahnen, mit einem Betreibungsbegehren die gesamte Summe einzufordern.
Der Lehrgang zu Teamleiter/Teamleiterin dauert ein Semester. Ein Austritt ist möglich, wobei kein Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten besteht. Auch Teilrückerstattungen sind ausgeschlossen. Wählt der Kunde die Zahlung in Raten (z.B. 6 x CHF 649.-) muss dieses fristgerecht bezahlt werden. Schweizer Bildung GmbH hält sich vor, bei grobem Zahlungsverzug sowie mehrmaligem Mahnen, mit einem Betreibungsbegehren die gesamte Summe einzufordern.
Abmeldungen vor Lehrgangsbeginn
Bei Stornierungen bis sechs Wochen vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn werden 30% der Lehrgangs-/Kurskosten fällig; bei weniger als sechs Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig.
Wählt der Kunde die Zahlung in Raten (z.B. 6 x CHF 649.-) muss dieses fristgerecht bezahlt werden. Schweizer Bildung GmbH hält sich vor, bei grobem Zahlungsverzug sowie mehrmaligem Mahnen, mit einem Betreibungsbegehren die gesamte Summe einzufordern.
Die Abmeldung muss fristgerecht, sechs Wochen per Einschreiben erfolgen.
Kündigung
Wenn ein Teilnehmer den Lernprozess für die anderen Teilnehmenden massiv stört oder sogar verunmöglicht, kann die Schweizer Bildung GmbH diese Person nach Abmahnung oder umgehend aus dem Präsenz- bzw. allen Gruppenaktivitäten ausschliessen. Die Lernmöglichkeit mit E-Learning bleibt jedoch bestehen. Bei groben Zuwiderhandlungen behält sich Schweizer Bildung GmbH das Recht vor, mit einer schriftlichen Begründung den Bildungsvertrag fristlos kündigen. Ein Recht auf Rückerstattung des Kursgeldes besteht nicht. Auch Teilrückerstattungen sind ausgeschlossen.
Bei einem groben Zahlungsverzug kann die Schweizer Bildung GmbH nach einer Verwarnung den Bildungsvertrag mit einer zweimonatigen Frist auf Ende eines Semesters künden. Schweizer Bildung GmbH ist jedoch stets bemüht, auch in einer ausserordentlichen Situation mit dem Kunden eine gemeinsame Lösung zu suchen.
Prüfungszulassung
Über die Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung entscheiden die jeweiligen Prüfungskommissionen. Der Teilnehmende ist verpflichtet, sich selbstständig und selbstverantwortlich vor Anmeldung eines Lehrgangs über die Prüfungszulassung bei der jeweiligen Prüfungskommission zu informieren.
Zahlungen
Die Zahlung der Lehrgangs-/Kursgebühren ist bis spätestens zwei Woche vor Kursbeginn zu leisten. Die Semesterkosten enthalten die Kosten für den ausgeschriebenen Lehrgang inklusive Lehrmittel. Externe Aktivitäten wie z.B. Exkursionen sowie externe Prüfungen oder erforderliche Sprachzertifikate gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
Lehrgänge können vollständig, semesterweise oder in Raten gezahlt werden. Bei der Zahlung in Raten wird eine Umstandsgebühr von 5% auf die Semesterkosten erhoben und bei der vollständigen Zahlung ein Preisnachlass von 5% gewährt.
Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben: 1. Mahnung CHF 0.-, 2. Mahnung CHF 30.-. Ab der 2. Mahnung werden Verzugszinsen von 5 % erhoben.
Als Zahlungsmethode wird ausschliesslich die Bank-/Posteinzahlung mit Rechnung verwendet.
Datenschutz
Die Schweizer Bildung GmbH wahrt die persönlichen Daten der Kunden. Damit wir für noch mehr Kunden mit unseren tollen Produkten und Dienstleistungen einen Mehrwert schaffen können, sind wir für Werbezwecke auf Bild- und Videomaterial angewiesen. Schweizer Bildung GmbH vereinbart die Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen mit den betroffenen Kunden schriftlich und verwendet sie nur mit deren Einwilligung.
Versicherung
Die Schweizer Bildung GmbH hat eine umfängliche Betriebshaftpflichtversicherung für den Schulbetrieb. Alle Lernenden, Dozenten und Mitarbeiter sind währen des Schulbetriebes im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Geheimhaltung
Um bestmöglich von den Erfahrungen der anderen Teilnehmenden zu profitieren, sollte sich der Kursteilnehmer verpflichtet fühlen, die ihm anvertrauten Informationen wie z.B. Fallbeispiele aus der Praxis durch andere Kursteilnehmer, geheim zu halten. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Bildungsvertrages.
Copyright, geistiges Eigentum
Die zur Verfügung gestellten Nutzungsrechte für das E-Learning, mit deren umfassenden Inhalten für die Lehrgänge wie Videos, Audioaufnahmen, Texte, Unterlagen zum Downloaden, das Logo, Unterrichtsmaterial etc. und das damit verbundene Know-how sind geistiges Eigentum von Schweizer Bildung GmbH. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte sind vorbehalten. Die Inhalte sind nur für den lizenzierten Gebrauch bestimmt. Alle Verwendungen, ausser zur Erfüllung des Bildungszweckes, insbesondere das Verbreiten, die Bearbeitung und die Vervielfältigung sind nicht erlaubt bzw. bedürfen einer Zustimmung von Schweizer Bildung GmbH. Lizenzinhaber dürfen die Zugangsdaten zum E-Learning an keine Dritten weitergeben. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Ergänzendes zu E-Learning für Selbstlerner
Der E-Learning-Zugang für Selbstlerner kann elektronisch bestellt werden. Die Lizenzen sind ein Abo- Vertrag und können monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss fünf Werktage vor dem letzten Tag des Monats auf elektronischem Wege erfolgen.
Vergünstigte Jahresabonnemente laufen nach 365 Tagen automatisch aus und müssen mit einer Bestätigung verlängert werden. Schweizer Bildung GmbH informiert den Benutzer 30 Tage vorher über den Ablauf der Lizenz. Ohne die Bestätigung für die Löschung des Kontos, bleiben die Lernfortschritte noch eine Zeit lang gespeichert, bevor sie gelöscht werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Baden.
Anwendbar ist das schweizerische Recht.
Wettingen, 04. September 2017